Informationen für Studierende

Ein Nebenjob wie kein anderer

Sie studieren und wollen aktiv mit Schüler*innen und Lehrkräften arbeiten? Sie haben Interesse an der Umsetzung digitaler Bildungsangebote? Sie trauen sich zu, Ihre Kenntnisse weiterzugeben, Schüler*innen individuell zu unterstützen oder eine kleine Arbeitsgemeinschaft am Nachmittag zu betreuen? Dann werden Sie studentische Lehr-Lernassistenz an einer Schhule in Brandenburg!

Melden Sie sich dazu auf dieser Seite an und wählen Sie Schulen aus, an denen Sie sich einen flexiblen Einsatz vorstellen können – unabhängig davon, ob Sie die Schule bereits kennen und erst noch kennenlernen wollen. Sie haben noch weitere Talente, die für die Schule von Nutzen sein könnten? Geben Sie diese mit an! Die Schulen, die Sie ausgewählt haben, können auf Ihre Angaben zugreifen und sich bei Ihnen melden. Sie besprechen anschließend individuell mit der Schule, welche Aufgaben Sie wann und in welchem Umfang übernehmen. Ob Sie dauerhaft einmal die Woche kommen, mehrere Wochen ganztags oder ein Ferienangebot gestalten – das entscheiden Sie gemeinsam mit der Schule. Diese gibt den Honorarvertrag in Auftrag – sobald der da ist, können Sie starten!

Organisatorische Hinweise

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) stellt in diesem Jahhr finanzielle Mittel zur Verfügung, um Studierende in Schulen einsetzen zu können und deren Tätigkeiten zu vergüten. Die Universität Potsdam unterstützt das MBJS durch das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) als Vermittlerin zwischen (Lehramts-)Studierenden und Schulen. Sie prüft die Bewerbungsdaten allerdings nicht und kann auch keinen Vermittlungserfolg versprechen. Die Verantwortlichen der Schulen (z.B. Schulleitungen) können die eingegebenen Daten der Studierenden schulspezifisch einsehen und setzen sich mit geeigneten Bewerber*innen in Verbindung.

Als studentische Lehr-Lernassistenz verhandeln Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten und den Umfang Ihrer Tätigkeiten direkt mit den Schulen. Die Honorarverträge werden ohne Beteiligung der Universität Potsdam allein zwischen der Schule und den Studierenden geschlossen. Die Vergütung richtet sich nach den Honorarvorschriften des MBJS. Bitte beachten Sie, dass Sie augefordert werden können, bestimmte Nachweise zu erbringen (z.B. polizeiliches Führungszeugnis, Masernschutz-Nachweis).

Eine Honorartätigkeit an Schulen als studentische Lehr-Lernassistenzen darf nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen:

  • Ihr Einsatz muss mit dem Studium vereinbar sein. Viele Lehrveranstaltungen werden weiterhin im asynchronen Online-Format angeboten, sodass von einer höheren zeitlichen und örtlichen Flexibilität ausgegangen werden kann. Sie sind verantwortlich, die Nebentätigkeit an der Schule verträglich mit ihrem Studium zu gestalten.
  • Die Lehrkräfte sind und bleiben vollverantwortlich für den Unterricht und die Instruktion der Schüler*innen. Sie als Studierende dürfen daher nicht als Vertretungslehrkräfte für eigenständigen und einfachgesteckten Unterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz als Aufsichtsperson im Rahmen der Notbetreuung ist zulässig.
  • Die Schule stellt sicher, dass Sie sich an konkrete Ansprechpartner*innen aus Lehrerkollegium und/oder pädagogischem Personal wenden können.